Details
Referenz | 202029 |
Adresse | Kienastenwiesweg 53 8053 Zürich |
Kaufpreis | CHF 890'000.– |
Verfügbar ab | Sofort |
Eigenschaften
Links & Downloads
Paradiesli am Stadtrand von ZürichBeschreibung
Unverbaubares Grundstück – Teilbaufreigabe vorhanden
Das Grundstück befindet sich ausserhalb der Bauzone. Aus diesem Grund ist es rundherum unverbaubar. Der Käufer der Parzelle ist grundsätzlich an dieses Projekt für ein Wochenendhaus mit Atelier gebunden.
Das Neubauprojekt Wochenendhaus verfügt über drei Geschosse: Keller, Erd- und Dachgeschoss. Die einzelnen Geschosse sind rund 40 m2 gross, sodass die entstehende Wohnfläche mit rund 80 m2 (EG und DG) beschrieben werden kann. Im Erdgeschoss ist die Küche und der Wohnraum mit Cheminée geplant. Die nach Süden ausgerichtete Pergola misst 15 m2. Es sind weiter eine Toilette und ein Stauraum unter der Treppe geplant. Die Treppe führt zum Dachgeschoss. Hier könnte man zwei Schlafzimmer und ein Badezimmer realisieren.
Das Atelier bietet rund 33 m2 Platz zum Arbeiten, dort sind ein Abstellraum und eine separate Toilette geplant. Das Atelier ist nicht unterkellert.
Der Rest der Parzelle besteht aus einer Gartenanlage. Aus städtebaulicher Sicht ist die sorgfältige Gestaltung der Umgebung Pflicht, sodass der heutige Charakter erhalten bleibt.
Bestandesprivileg: Nach Abschluss des Bewilligungsverfahrens mit verschiedenen Behörden wurde das eingereichte Bauprojekt im März 2022 bewilligt. Die heute bestehenden Gebäude geniessen das Bestandesprivileg gem. Art. 24c RPG. Dadurch konnten die Wohn- und Nebennutzflächen um 30% erweitert werden – siehe Pläne für den Neubau Wochenendhaus mit Atelier.
Aus städtebaulicher Sicht ist ein Ersatz beider Bauten an gleicher Stelle und mit gleicher Erscheinung bewilligt. Mittels einer sorgfältigen Gestaltung von Gebäuden und Umgebung muss sichergestellt werden, dass der heutige Charakter erhalten bleibt.
Es gibt eine gültige Teilbaufreigabe für das Grundstück, d.h. es kann sofort mit dem Rückbau / Abriss der bestehenden Substanz begonnen werden. Diese Frist endet am 10.03.2025. Für die Erschliessung des Grundstücks mit Wasser – Abwasser – Strom (siehe Grundbuch) muss noch der bereits ausgearbeitete und vorliegende Projektplan kostenpflichtig eingegeben werden.
Flurwegberechtigung via Zufahrtsweg WI3865
Der künftige Käufer der Parzelle WI489 wird durch den Erwerb der Parzelle automatisch Flurgenossenschafter und kann somit den Weg westlich des Grundstückes benutzen.
Ansprechpartner
ZENI ImmobilienWitikonerstrasse 480
8053 Zürich Claudia Zeni