Um auf den Klimawandel zu reagieren, hat die Stadt Zürich einen Paradigmenwechsel im Baumschutz vollzogen. Der Stadtrat setzt sich für eine grünere Stadt ein.
Neue Regelung
Es gilt eine neue flächendeckende Bewilligungspflicht für das Fällen von Bäumen auf Privatgrundstücken. Der Schutz gilt für jeden Baum ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern (1 m), gemessen auf 1 Meter Höhe. Miteinbezogen werden auch mehrstämmige Bäume, zum Beispiel wenn mindestens ein Stamm mehr als 80 cm Umfang misst oder die Summe der Umfänge der zwei dicksten Stämme zusammen mehr als 120 cm beträgt.
Obwohl das formelle Inkrafttreten der neuen Regelung erst am 1. April 2025 erfolgte, setzte die «negative Vorwirkung» (gemäss § 234 PBG) de facto bereits ab dem politischen Beschluss am 29. Mai 2024 ein. Dies betrifft nicht nur neue Baugesuche, sondern auch bereits laufende Projekte.
Grundlage
Gemäss Stadtrat dient die Verschärfung der Hitzeminderung und der Sicherung der urbanen Lebensqualität, da Grossbäume eine überlegene bioklimatische Funktion haben, die durch Neupflanzungen erst nach einigen Jahrzehnten erreicht wird.
Implikation für Bauherren und Eigentümer
Bauen in Zürich ist komplexer geworden. Der «Faktor Baum» muss frühzeitig in die Planung integriert werden und eine Fällbewilligung wird nur in bestimmten Ausnahmefällen erteilt. Beispielsweise wenn der Baum krank ist, eine akute Gefahr für Personen oder Gebäude besteht oder die Nutzung des Grundstücks unverhältnismässig eingeschränkt ist. Hinzu kommt, dass in aller Regel eine Ersatzpflanzung gemacht werden muss.
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