5. September 2025

Viele Käufer glauben: Nach der Reservation ist alles fix. Stimmt das?

Der Reservationsvertrag ist unterschrieben, die Anzahlung geleistet – kann ich jetzt noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten prüfen oder sogar noch die finanzierende Bank wechseln?

Selbstverständlich!

Der Reservationsvertrag regelt nur, dass Du als potenzieller Käufer beabsichtigt, das besagte Objekt zum vereinbarten Preis zu kaufen. Somit stoppen wir auch die aktive Vermarktung. Diese Vereinbarung ist nicht rechtsverbindlich und kann noch rückgängig gemacht werden. Um ein Verkaufsobjekt für Dich reservieren zu können, verlangen wir unter anderem eine Finanzierungbestätigung Deiner Bank und eine Anzahlung.

Die Finanzierungsbestätigung gibt uns die Sicherheit, dass Du als Käufer auch wirklich die Mittel aufbringen kannst.

Die Finanzierungsbestätigung ist eine allgemeine Bestätigung der Bank, dass der geplante Kauf durch Dich als Käufer auch finanzierbar ist. (Schweizer Banken stellen diese nur aus, wenn Du auch alle Rahmenbedingungen für eine Finanzierung erfüllst.)

Erst beim Notartermin “gilt es ernst”.

Dann musst Du das ‘Unwiderrufliche Zahlungsversprechen’ Deiner Bank vorlegen.

Ohne dieses Dokument, bekommen wir Immobilienmakler nicht einmal einen Notartermin, macht ja Sinn.

Merke: das ‘Unwiderrufliche Zahlungsversprechen’ Deiner finanzierenden Bank ist der Taktgeber bei einem Immobilienkauf. Deine Bank bestimmt also das Tempo beim Abschluss. Dieses Dokument ist so wichtig wie ein Check, Pass oder Bargeld.

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